Was bedeutet "Züchten unter den Vorschriften des KfT"?

Der Klub für Terrier e.V. von 1894 ( KfT ) ist Mitglied des Verbandes für das Deutsche Hundewesen ( VDH ) und über diesen der Fédération Cynologique international ( FCI ) angeschlossen.

Züchter des KfT unterwerfen sich somit den Vorschriften dieser Vereinigungen, die als eine der strengsten Zuchtordnungen der Welt mit hohem Qualitätsstandard gelten.        So wird vom VDH für seine Mitglieder garantiert, dass die Zucht in erster Linie tierschutzorientierten Gesichtspunkten folgt. Aufwendige Zuchtprogramme zur Vermeidung genetischer Defekte und die enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung verfolgen dabei ein Ziel: Die Zucht von gesunden und verhaltenssicheren Hunden nach den Standards der FCI.                                                                            Diese betreffen v.a.

- die Zucht-Zulassung der Hunde 

- die Zucht-Erlaubnis  

- die Wurfkontrollen durch den Zuchtwart   

- die Wurfabnahmen durch den Zuchtwart 

- die  Ahnentafeln   

- den Maßnahmenkatalog bei Zucht-Verstößen  

 

Es darf nur mit gesunden, verhaltenssicheren Hunden gezüchtet werden, die in das jeweilige Zuchtbuch des KfT eingetragen sind und die vom KfT festgelegten Zuchtvoraussetzungen erfüllen. Diese Zuchtvoraussetzungen beinhalten die Altersbegrenzung, Zuchtpausen, gesundheitliche Mindest-Voraussetzungen und das Bestehen von Zuchtzulassungsprüfungen.

 

Ein angehender Züchter hat neben den formellen Voraussetzungen wie Beantragen eines Zwingernamens auch die örtlichen Bedingungen einer Zuchtstätte zu schaffen und sein kynologisches Wissen durch Teilnahme an Schulungen nachzuweisen Die Zwingerneuzulassung erfolgt durch einen Zuchtwart.

Jeder Wurf muss innerhalb der ersten beiden Lebenswochen von einem Zuchtwart besichtigt und nicht vor Vollendung der 8. Lebenswoche von diesem abgenommen werden. Bei dieser Wurfabnahme hat der Zuchtwart

- die Identität jedes Welpen anhand des vom Tierarzt eingesetzten Mikrochip mit der     vom KfT vergebenen Zuchtbuchnummer festzuhalten

- zu überprüfen, ob die Entwurmungen durchgeführt wurden

- anhand der Impfpässe zu kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Impfungen erfolgt sind

- die Welpen begutachten

- in diesem Alter erkennbare Fehler im Wurfabnahmeprotokoll zu vermerken

 

Als Abstammungsnachweis werden vom KfT beglaubigte Ahnentafeln ausgestellt, die weiterhin im Eigentum des KfT sind. Der Eigentümer des Hundes hat ein Besitzrecht an der Ahnentafel.                                                                                                                 Diese Ahnennachweise sind mit dem VDH- Gütesiegel ausgezeichnet. Dies gewährleistet, dass strenge Wurf- und "Zuchtkontrollen durchgeführt werden. Aufwendige Zuchtprogramme zur Vermeidung genetischer Defekte und die enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung verfolgen dabei das Ziel:die Zucht von gesunden und sozial verträglichen Rassehunden.

s. hierzu die Zucht-Ordnung des KfT ( download unter www.kft-online.de )

 

Noch ein Hinweis des VDH- veröffentlicht in "Hunde Revue"/ 1/2003:

In der BRD darf im Prinzip jeder Hunde züchten. Die Ausstellung von Ahnentafeln ist ebenfalls nicht gesetzlich reglementiert. Deshalb Inserate mit dem Hinweis "mit Ahnentafelnachweis" bzw. "mit Zertifikat" mit Vorsicht  behandeln. Häufig werden Ahnentafeln oder ähnliche Papiere mit Angaben geliefert, deren Inhalt nicht überprüfbar oder nicht selten sogar nachweislich falsch ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in  Zeitungsinseraten viele Rassen gleichzeitig angeboten werden- hier handelt es sich oft um Hundehändler, die nur kommerzielle Interessen verfolgen.   Nur Ahnennachweise mit dem Gütesiegel "VDH" gewährleisten, dass die darin enthaltenen Angaben korrekt sind und strenge Wurf- und Zuchtkontrollen durchgeführt werden. Die Zuchtwarte der VDH- Mitgliedsvereine sind besonders ausgebildete und erfahrene Fachleute, die auch erkennen, ob die Hunde entsprechend geprägt und sozialisiert, also auf das leben in der Familie vorbereitet wurden. ihrem Urteil kann man vertrauen.